Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGBs)

der Firma ESSERT-Illuminationen Andreas Essert e.K. (im folgenden ESSERT-Illuminationen genannt)

 

Für alle Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen.
Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Essert-Illuminationen ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie
verpflichten Essert-Illuminationen auch dann nicht, wenn in der schriftlichen Bestellung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Zu
anderen Bedingungen als den AGB und den von Essert-Illuminationen schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande.
Folglich bleiben die AGB von Essert-Illuminationen auch dann maßgebend, wenn Essert-Illuminationen auf Grund einer Bestellung, welcher
anders lautende Bedingungen des Bestellers zugrunde liegen, die bestellte Ware teilweise oder ganz ausliefert.

1. Bestellung
Der Auftraggeber bleibt so lange an seine Bestellung gebunden, bis er von Essert-Illuminationen eine schriftliche Annahme- oder
Ablehnungserklärung erhält. Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden. Privatpersonen werden nicht beliefert.

2. Preise
Die Preise verstehen in € – Euro und gelten rein netto Kasse.
Alle von Essert-Illuminationen genannten Preise verstehen sich ab Werk/Lager, ausschließlich Zuschläge, Verpackung und exklusive
gesetzliche Mehrwertsteuer. Wir behalten uns jedoch vor, Lieferungen auch von sofortiger bzw. von Vorauszahlung abhängig zu machen.
Bei Zahlungsverzug über zehn Tage oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind alle über die Listenpreise (Grundnettopreise bzw.
Bruttopreis abzüglich Grundrabatt) hinausgehend gewährten Sondervergünstigungen verwirkt und werden daher nachverrechnet.

3. Versand
Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, bleibt die Art des Versandes Essert-Illuminationen überlassen. Essert-Illuminationen ist
berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Auslieferungslager. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn sonstige Leistungen erbracht werden, so z.B. die Anlieferung und Aufstellung durch
Essert-Illuminationen. Verzögert sich die Versendung oder Übernahme der Ware aus Gründen, die Essert-Illuminationen nicht zu vertreten hat,
so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

4. Rücksendungen
Nicht vereinbarte Rücksendungen werden von Essert-Illuminationen grundsätzlich nicht angenommen und gehen auf Kosten und Risiko des
Absenders an diesen zurück. Dieser nimmt zur Kenntnis, dass Essert-Illuminationen nicht verpflichtet ist, für eine einstweilige Aufbewahrung zu
sorgen. Für Rücksendungen, die zwischen dem Kunden und Essert-Illuminationen vereinbart wurden, wird eine 10 prozentige Bearbeitungsgebühr,
mindestens jedoch € 7,50 in Rechnung gestellt. Vereinbarte Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Rücksendenden.
Für Rücksendungen, zu denen Essert-Illuminationen keine Veranlassung gegeben hat, kann Essert-Illuminationen ein Lagergeld von 0,25 %o
(Promille) des Warenwertes pro Tag verrechnen.

5. Zahlung
5.1. Die Rechnungen von Essert-Illuminationen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungseingang innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über den von Essert-Illuminationen bezahlten Bankzinsen zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet.
5.2. Vertreter und Reisende sind nicht berechtigt, Zahlungen, Waren usw. für Essert-Illuminationen in Empfang zu nehmen.Hierzu muss eine ausdrückliche Inkassovollmacht bzw. Berechtigung vorliegen. Wer dennoch Schecks, Gelder o.ä. an Nichtberechtigte aushändigt, tut das, auch wenn es von Essert-Illuminationen geduldete Gewohnheit wurde, immer auf eigene Gefahr. Essert-Illuminationen weist ausdrücklich darauf hin, dass der Überbringer, der hier im Auftrag des Kunden handelt, durch diese Handlung keinerlei gesetzliche Geldempfangsvollmacht besitzt. Ebenfalls werden Reklamationen über evtl. nicht erhaltene Warengutschriften in diesen Fällen sinngemäß nicht anerkannt.

6. Wechsel
Wechsel werden von Essert-Illuminationen nur nach vorheriger Vereinbarung hereingenommen; sie gelten zahlungshalber und werden erst
nach ordnungsgemäßer Einlösung sowie Begleichung aller offenen Spesen durch den Auftraggeber seinem Konto gutgeschrieben.

7. Mängel und Gewährleistung
7.1. Der Käufer (Kunde) hat die gelieferten Waren sofort bei Anlieferung mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei
sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche aus welchem Titel auch immer (insbesondere auch Schadenersatzansprüche) durch Vermerk auf
dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich unverzüglich zu rügen. Sollte aus besonderen Gründen bei der Übernahme eine
sofortige Prüfung der Ware auf Mängel nicht möglich sein, ist dies bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder
Frachtbrief oder sonst schriftlich zu vermerken. In diesem Falle sind vorhandene Mängel binnen 4 Tagen nach Eintritt der Überprüfungsmöglichkeit
schriftlich bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche der Verkäuferin bekannt zu geben.
Versäumt der Besteller die unverzügliche oder fristgerechte Anzeige eines Mangels oder wird die Ware, nachdem der Mangel entdeckt worden
ist oder hätte entdeckt werden können, verändert, geht der Besteller dadurch aller Gewährleistungsrechte verlustig. Mängel an einem Teil der
gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
7.2. Gewährleistung besteht für Produktions- und Materialfehler, die in auffälliger Weise vom technischen Standard abweichen. Es gilt die
gesetzliche Gewährleistungsfrist ab Lieferung der Ware, nach diesem Zeitraum sind auch jegliche sonstige Ansprüche etwa auf Schadenersatz
ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Transportschäden und Leuchtmittel.
7.3. Die Verkäuferin leistet bei Auftreten eines Mangels nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Austausch der
fehlerhaften Sache oder Zurücknahme derselben gegen Erstattung des Kaufpreises.
Ein Preisminderungsanspruch des Käufers (Kunden) besteht erst dann, wenn die Verkäuferin nicht innerhalb angemessener Frist im
vorangeführten Sinne Gewähr leistet.
7.4. Die Mängelbehebung erfolgt nach freier Wahl der Verkäuferin in ihren Geschäftsräumen oder an dem Ort, an dem sich die Ware befindet.
Erfolgt die Mängelbehebung in den Geschäftsräumen der Verkäuferin, hat der Käufer die Ware über entsprechende Aufforderung seitens der
Verkäuferin ordnungsgemäß verpackt auf seine Kosten an die Letztere zurückzustellen.
7.5. Die Haftung der Verkäuferin bei Eintritt eines Mangels ist, für welche Ansprüche auch immer, der Höhe nach auf den Kaufpreis für den vom
Mangel betroffenen Teil der Ware beschränkt. Insbesondere besteht keine Haftung für den Ersatz von Aufwendungen, die dem Käufer (Kunden)
im Zusammenhang mit der Verbesserung oder dem Austausch der Ware seitens der Verkäuferin entstehen, was insbesondere auch für eine
etwa erforderliche Demontage und Wiederanbringung der Produkte gilt.
Beispiel: Eine aufgehängte Lichterkette fällt wegen eines von der Verkäuferin zu vertretenden Produktions- oder Materialfehlers teilweise aus.
Die Kosten für die Demontage und Wiederanbringung des vom Mangel betroffenen Teiles der Lichterkette können gegenüber der Verkäuferin
nicht geltend gemacht werden. Deren Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind durch Ersatzlieferung der vom Mangel betroffenen
Teile der Ware oder Erstattung des anteiligen Kaufpreises jedenfalls zur Gänze erfüllt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
7.6. Essert-Illuminationen übernimmt in keinem Fall Gewähr dafür, dass die bestellte Ware sich für den vom Besteller vorgesehenen
Verwendungszweck eignet und dass sie unter den beim Besteller oder seinem Abnehmer gegebenen Bedingungen verwendet oder verarbeitet
werden kann; vielmehr ist es Sache des Bestellers, dies vor der Verwendung oder Verarbeitung auszuprobieren.
Die Verkäuferin ist von jeglicher Gewährleistung und Schadenersatzpflicht jedenfalls befreit, wenn an den gelieferten Produkten Änderungen,
Bearbeitungen oder ähnliches durch den Käufer (Kunden) oder Dritten vorgenommen werden, ebenso haftet sie nicht für Mängel, die durch den
Einfluss außergewöhnlicher äußerer Verhältnisse oder Nachverarbeitung der gelieferten Ware entstanden sind.
7.7. Die Haftung der Verkäuferin ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgeschlossen sind insbesondere z.B.
Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftpflichtgesetz, es sei denn, dass wir zwingend haften
und/oder uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden
sind. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit der Ersatz von solchen (wie etwa für Aufwendungen im Zuge einer Mängelbehebung nach
den vor dargestellten Punkten) nicht ohnehin ausgeschlossen ist.
7.8. Für gebrauchte Produkte wird keine Gewährleistung übernommen.
7.9. Der Kunde erklärt, alle einschlägigen Vorschriften über die Benützung des Produktes zu kennen und verpflichtet sich aus eigenem alle
Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Aufstellung und beim Betrieb des Produktes eingehalten werden.

8. Beschädigungen auf dem Transportwege
Jede Beschädigung ist unverzüglich dem Frachtführer schriftlich bekannt zu geben. Schadenersatzansprüche können nur diesem gegenüber
erhoben werden. Soweit die Beförderung von Essert-Illuminationen selbst durchgeführt wird, gelten die „Allgemeinen Deutschen
Spediteurbedingungen (ADSp), als vereinbart.

9. Sonderanfertigungen
9.1. Bei als Sonderanfertigung gekennzeichneten Aufträgen ist ein Rücktritt von dem jeweiligen Auftrag oder ein Umtausch des betreffenden
Erzeugnisses ausgeschlossen. Übernimmt Essert-Illuminationen Sonderanfertigungen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen ihres
Bestellers, so übernimmt dieser die Haftung dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und wird Essert-Illuminationen vom Besteller
diesbezüglich schad- und klaglos gehalten. Für die Richtigkeit von Maßangaben ist unser Kunde verantwortlich.
9.2. Bei Sonderanfertigungen ist eine Vorauszahlung über die Hälfte des Auftragswertes innerhalb 10 Tage nach Auftragserteilung vom
Besteller zu leisten. Die Zahlung des Restbetrages hat innerhalb 10 Tagen nach Lieferung netto Kasse zu erfolgen.
9.3. Geringfügige Abweichungen oder Änderungen in Form, Farbe oder Maßen sind zulässig und berechtigen nicht zu Reklamationen.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihr zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner
Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum von Essert-Illuminationen.
10.2. Sollte die Ware vom Kunden vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert worden sein, so gilt der von diesen zu
entrichtende Kaufpreis als zum Zeitpunkt des Verkaufes an Essert-Illuminationen abgetreten.
Der Kunde verpflichtet sich daher den in solcher Art erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an Essert-Illuminationen
abzuführen.
10.3. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, Essert-Illuminationen innerhalb von drei Tagen zu
verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen und Unterstützung zu erteilen.
10.4. Es gilt als vereinbart, dass der Eigentumsvorbehalt von Essert-Illuminationen auch bei Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten
Ware aufrechterhalten bleibt.
10.5. Essert-Illuminationen ist bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, bei Wechsel- und Scheckprotesten, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
bei unbefriedigenden Auskünften über die Zahlungsfähigkeit und/oder Vermögenslage des Bestellers berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurück zu fordern.
In diesem Fall ist der Besteller nur dann zur Zurückhaltung der Ware berechtigt, wenn dieses Recht von Essert-Illuminationen anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt ist.

11. Liefertermin
11.1. Die von Essert-Illuminationen in Auftragsbestätigungen oder sonstigen Geschäftspapieren genannten Liefertermine gelten nur annähernd
und können somit überschritten werden. Die Einhaltung der Liefertermine setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder
Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen voraus.
Sofern diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt sind, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Änderung oder Ergänzung einer
Bestellung beginnt die in der ursprünglichen Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit von neuem.
11.2. Sollte eine rechtzeitige Lieferung durch besondere Umstände nicht möglich sein, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers
erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 6 Wochen erfolglos verstrichen ist. Im Falle eines Rücktritts steht
dem Auftraggeber gegenüber von Essert-Illuminationen kein Schadenersatzanspruch zu.
11.3. Soweit dem Begehren von Essert-Illuminationen auf Auskunftserteilung gegenüber der Bankverbindung des Kunden nicht entsprochen
wird, oder die erteilte Auskunft nicht befriedigt oder der Stand des Kontokorrentkontes (Saldo) eine ordnungsgemäße Zahlung gefährdet
erscheinen lässt, ist Essert-Illuminationen berechtigt, ihre Lieferverbindlichkeit ganz oder teilweise aufzuheben. Bei Lieferverzögerungen, die im
Bereich des Auftraggebers liegen, ist Essert-Illuminationen berechtigt, Lagergeld im Ausmaß des Punktes 4. in Rechnung zu stellen.
Der Anspruch von Essert-Illuminationen auf Aufwand- und Schadenersatz bleibt davon unberührt.

12. Höhere Gewalt
Wird Essert-Illuminationen aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat, wie etwa bei Nichtleistung ihres Zulieferers, bei Streik und
Aussperrung, Rohstoff- oder Warenmangel, Betriebsstörungen, die Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen unmöglich gemacht oder wesentlich
erschwert, so kann sie den Vertrag ganz oder teilweise aufheben. Der Käufer verzichtet in diesen wie auch in allen anderen Fällen auf jeden
Rechtsanspruch aus Verzögerung oder Nichtausführung der Lieferung.

13. Irrtum
Eine Anfechtung eines von Essert-Illuminationen angenommenen Auftrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

14. Pfandrecht
Zur Sicherung der gesamten bei Essert-Illuminationen aushaftenden Schuld räumt der Auftraggeber dieser ein Pfandrecht an den Sachen ein,
die er in deren Gewahrsame übertragen hat. Mit der Übertragung erklärt er über diese Sachen verfügungsberechtigt zu sein.

15. Ausschluss der Aufrechnung
Gegen Forderungen von Essert-Illuminationen ist, soweit nicht ein Kontokorrentverhältnis vorliegt, die Aufrechnung mit Gegenforderungen des
Auftraggebers ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Essert-Illuminationen ausgeschlossen.

16. Urheberschutz
Die Gestaltung von Produkten der Essert-Illuminationen ist teilweise musterrechtlich geschützt, die Darstellung der Produkte in Katalogen und
Prospekten, übersandten Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen sind geistiges Eigentum von Essert-Illuminationen. Alle
vorgenannten und sonstigen im Geschäftsverkehr zugänglich gemachten Unterlagen dürften nicht anderweitig verwendet werden oder ohne
schriftliche Zustimmung von Essert-Illuminationen vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen unverzüglich
herauszugeben.

17. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

18. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
18.1. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der BR-Deutschland. Die Anwendung jeglicher internationaler
Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.
18.2. Erfüllungsort des Vertrages und Zahlungsort ist 63928 Eichenbühl.
18.3. Gerichtsstand für beide Teile ist 63785 Obernburg a. Main bzw. das übergeordnete Landgericht.

19. Allgemeines
Mit der Abgabe der Bestellung bzw. Annahme der Sendung erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an.
Andreas Essert e.K. Eichenbühl, Mai 2012

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